Glossar › High-Water-Mark
Eine High-Water-Mark legt fest, dass eine Erfolgsgebühr nur auf Wertzuwächse über dem bisherigen Höchststand des Anteilswerts anfällt.
Fällt der Nettoinventarwert eines Fonds von 110 auf 100 und steigt danach wieder auf 115, fällt mit High-Water-Mark nur für den Teil über 110 eine Erfolgsgebühr an. Ohne diese Regel würde der Manager auch für die Erholung von 100 auf 110 noch einmal beteiligt – für einen Wertzuwachs, den die Anleger zuvor schon einmal hatten.
Manche Fonds setzen die Marke nach einer bestimmten Zeit zurück, etwa nach drei oder fünf Jahren; das schwächt den Schutz. Andere rechnen die Marke je Anteilsklasse oder sogar je Anleger. In der Datenbank steht, ob der Prospekt eine High-Water-Mark vorsieht; wie sie genau berechnet wird, findet sich auf der jeweiligen Fondsseite im Abschnitt zu den Kosten.
Von den 97 aktiven Fonds mit Erfolgsgebühr sehen 61 eine High-Water-Mark vor, 25 ausdrücklich nicht; bei 11 ist es offen.
Fonds mit Erfolgsgebühr ohne High-Water-Mark (alphabetisch) · Stand 16.10.2026