Glossar › Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr beim Kauf von Fondsanteilen, angegeben als Höchstsatz in Prozent des Anlagebetrags.
Der Aufschlag fließt meist an den Vertrieb, also an Bank, Berater oder Plattform, nicht an den Fonds. Der Prospekt nennt nur die Obergrenze; was tatsächlich verlangt wird, hängt vom Vertriebsweg ab. Über Direktbanken und bei Honorarberatung entfällt er oft ganz oder teilweise, beim Kauf über eine Beratung wird er häufig voll berechnet.
Weil der Aufschlag sofort fällig ist, wirkt er umso stärker, je kürzer man investiert bleibt: 5 % beim Einstieg müssen erst wieder verdient werden. Bei semi-liquiden Fonds kommt hinzu, dass ein früher Ausstieg durch Sperrfrist oder Rücknahmeabschlag zusätzlich kosten kann. Manche neuere ELTIFs verzichten auf einen Aufschlag und vergüten den Vertrieb über eine eigene Anteilsklasse mit höheren laufenden Kosten – auch das sollte man beim Vergleich berücksichtigen.
Für 130 aktive Fonds nennt der Prospekt einen Höchstsatz. 55 verlangen keinen Ausgabeaufschlag, 75 einen. Wo er erhoben wird, reicht er von 0,5 % bis 5 %; 43 Fonds nennen den Höchstwert von 5 %.
Niedrigster, mittlerer und höchster Ausgabeaufschlag · Stand 16.10.2026